Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen im Fall von Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur erhalten.
Gerne vertrete ich Sie im Antragsverfahren und überprüfe Ihren Arbeitslosengeld-Bescheid bei Ablehnung und bezüglich der Leistungsdauer- und Höhe!
Darüberhinaus vertrete ich Sie bei der Durchsetzungvon Ansprüchen auf Förderleistung.
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